< Zurück zur Übersicht

Liquidationsrücklage: was sind 5 Jahre?

Liquidationsrücklage: was sind 5 Jahre?

Wenn eine Gesellschaft Dividenden zahlt, schuldet sie 30 % Quellensteuer auf diese Dividenden. KMU können diese Quellensteuer vermeiden, indem sie Gewinne zurücklegen (Liquidationsrücklage). Es wird unverzügliche ein Satz von 10 % zwar geschuldet, doch bei der Auflösung der Gesellschaft gilt dann eine Steuerbefreiung. Wenn Sie früher ausbezahlen, wird dennoch die Quellensteuer eingezogen.

Zu frühe Auszahlung

Die Liquidationsrücklage kam 2015, als die Quellensteuer auf die Liquidationsboni von 10 auf 25 % angehoben wurde. In der Zeit war es für Unternehmer üblich, ihre Gesellschaft als eine Art Spartopf zu betrachten, den sie bei ihrem Rentenantritt zu Geld machen konnten. Gewinne wurden nicht vollständig ausgezahlt, sondern in die Rücklagen gebracht. Die Steuererhöhung von 15 % traf so machen hart.

Die Regierung führte daher die sogenannte Liquidationsrücklage ein, die in der Praxis zu ungefähr dem gleichen Ergebnis führte: statte eine Dividende zu zahlen (QS: 30 %) buchen Sie (einen Teil) des Gewinnes auf ein getrenntes Rücklagenkonto. Die Buchung kostet sofort 10 %, eine Art vorgreifender Quellensteuer.

Wenn Sie dieses Konto nicht mehr bis zur Auflösung der Gesellschaft anrühren, ist die Ausbezahlung in dem Augenblick gänzlich steuerfrei.
Zahlen Sie früher aus, ist dennoch eine Quellensteuer geschuldet. Diese beträgt 20 %, wenn Sie binnen 5 Jahren zahlen, und 5 %, wenn Sie nach 5 Jahren ausbezahlen.

Der Ausgangspunkt der Frist von 5 Jahren ist der letzte Tag des steuerbaren Zeitraums, für den die Liquidationsrücklage angelegt wurde.

Beispiel
Sie haben ein Buchjahr, das am 31. März endet, und beschlossen in der Generalversammlung im Laufe des Jahres 2016, um über das Buchjahr, das am 31. März 2016 endet, eine Liquidationsrücklage anzulegen. Dann ist der 31. März 2016 das Anfangsdatum der Frist von 5 Jahren, und endet die Frist am 31. März 2021.

Ein verlängertes Buchjahr

Gesellschaft X legt für das Buchjahr vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 eine Liquidationsrücklage an. 2020 verlängert sie ihr Buchjahr um 9 Monate. Das Buchjahr 2020 läuft also vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2020.

Es stellt sich folgende Frage: Läuft die Frist von 5 Jahren von Tag zu Tag (31. März 2016 bis 31. März 2021)? Oder vom Ende des Buchungsjahres 2016 (31. März 2016) bis zum Ende des fünften Buchungsjahres (31. Dezember 2021)?

Diese Frage wurde der Rulingkommission vorgelegt.

Positives Ruling für die Zwischendividende

Die Rulingkommission stellt nach der Lektüre des Textes fest, dass lediglich die Rede von 5 Jahren ist, und nicht von 5 Steuerzeiträumen oder 5 Buchungsjahren.
Deshalb kommt sie zum Schluss, dass die am 31. März 2016 angelegte Liquidationsrücklage ausbezahlt werden kann zum QS-Satz von 5 % ab 31. März 2021.

Weil das Buchungsjahr noch bis 31. Dezember 2021 läuft, darf die Gesellschaft die Dividende erst nach einem entsprechenden Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung (die notwendigerweise nach dem 31. März abgehalten werden muss) ausbezahlen, und zwar in Form einer nach dem 31. März 2021 verbuchten Zwischendividende.
Hierbei lässt die Rulingkommission auch sofort verlauten, dass die gesellschaftsrechtlichen Regeln über die Ausschüttung von Dividenden im Allgemeinen und von Zwischendividenden im Besonderen, eingehalten werden müssen, mit anderen Worten: es muss der Netto-Aktiva-Test bestanden werden.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung