Liquidationsrücklage: was sind 5 Jahre?
Wenn eine Gesellschaft Dividenden zahlt, schuldet sie 30 % Quellensteuer auf
diese Dividenden. KMU können diese Quellensteuer vermeiden, indem sie Gewinne
zurücklegen (Liquidationsrücklage). Es wird unverzügliche ein Satz von 10 % zwar
geschuldet, doch bei der Auflösung der Gesellschaft gilt dann eine
Steuerbefreiung. Wenn Sie früher ausbezahlen, wird dennoch die Quellensteuer
eingezogen.
Zu frühe Auszahlung
Die Liquidationsrücklage kam 2015, als die Quellensteuer auf die
Liquidationsboni von 10 auf 25 % angehoben wurde. In der Zeit war es für
Unternehmer üblich, ihre Gesellschaft als eine Art Spartopf zu betrachten, den
sie bei ihrem Rentenantritt zu Geld machen konnten. Gewinne wurden nicht
vollständig ausgezahlt, sondern in die Rücklagen gebracht. Die Steuererhöhung
von 15 % traf so machen hart.
Die Regierung führte daher die sogenannte Liquidationsrücklage ein, die in der
Praxis zu ungefähr dem gleichen Ergebnis führte: statte eine Dividende zu zahlen
(QS: 30 %) buchen Sie (einen Teil) des Gewinnes auf ein getrenntes
Rücklagenkonto. Die Buchung kostet sofort 10 %, eine Art vorgreifender
Quellensteuer.
Wenn Sie dieses Konto nicht mehr bis zur Auflösung der Gesellschaft anrühren,
ist die Ausbezahlung in dem Augenblick gänzlich steuerfrei.
Zahlen Sie früher
aus, ist dennoch eine Quellensteuer geschuldet. Diese beträgt 20 %, wenn Sie
binnen 5 Jahren zahlen, und 5 %, wenn Sie nach 5 Jahren ausbezahlen.
Der Ausgangspunkt der Frist von 5 Jahren ist der letzte Tag des steuerbaren
Zeitraums, für den die Liquidationsrücklage angelegt wurde.
Beispiel
Sie haben ein Buchjahr, das am 31. März endet, und beschlossen in
der Generalversammlung im Laufe des Jahres 2016, um über das Buchjahr, das am
31. März 2016 endet, eine Liquidationsrücklage anzulegen. Dann ist der 31. März
2016 das Anfangsdatum der Frist von 5 Jahren, und endet die Frist am 31. März
2021.
Ein verlängertes Buchjahr
Gesellschaft X legt für das Buchjahr vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 eine
Liquidationsrücklage an. 2020 verlängert sie ihr Buchjahr um 9 Monate. Das
Buchjahr 2020 läuft also vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2020.
Es stellt sich folgende Frage: Läuft die Frist von 5 Jahren von Tag zu Tag (31.
März 2016 bis 31. März 2021)? Oder vom Ende des Buchungsjahres 2016 (31. März
2016) bis zum Ende des fünften Buchungsjahres (31. Dezember 2021)?
Diese Frage wurde der Rulingkommission vorgelegt.
Positives Ruling für die Zwischendividende
Die Rulingkommission stellt nach der Lektüre des Textes fest, dass lediglich die
Rede von 5 Jahren ist, und nicht von 5 Steuerzeiträumen oder 5
Buchungsjahren.
Deshalb kommt sie zum Schluss, dass die am 31. März 2016
angelegte Liquidationsrücklage ausbezahlt werden kann zum QS-Satz von 5 % ab 31.
März 2021.
Weil das Buchungsjahr noch bis 31. Dezember 2021 läuft, darf die Gesellschaft
die Dividende erst nach einem entsprechenden Beschluss der außerordentlichen
Generalversammlung (die notwendigerweise nach dem 31. März abgehalten werden
muss) ausbezahlen, und zwar in Form einer nach dem 31. März 2021 verbuchten
Zwischendividende.
Hierbei lässt die Rulingkommission auch sofort verlauten,
dass die gesellschaftsrechtlichen Regeln über die Ausschüttung von Dividenden im
Allgemeinen und von Zwischendividenden im Besonderen, eingehalten werden müssen,
mit anderen Worten: es muss der Netto-Aktiva-Test bestanden werden.