Die Bilanzzentrale, neue Fassung 2022
Die Bilanzzentrale, ein Teil der Belgischen Nationalbank, nimmt ab Januar 2022
Änderungen vor, die Konsequenzen für die Art und Weise, in der Sie Ihren
Jahresabschluss hinterlegen, haben können. Die Hinterlegung auf Papier ist
ausgeschlossen. Die Online-Hinterlegung wird vereinfacht.
Anmeldung
Auf dem Gebiet der Anmeldungen gibt es fortan neue Möglichkeiten. Derzeit können
Sie sich nur mit Ihrem Ausweis und Kartenleser einloggen. Ab 2022 ist die
Bilanzzentrale an die sogenannte CSAM-Anwendung angeschlossen. Sie können sich
mit speziellem Token, Itsme oder einer eIDAS-App (einer europaweit zugelassenen
elektronischen Unterschrift) einloggen.
Die Bilanzzentrale wird sich dann auch einer e-Box enterprise-Plattform
anschließen. Die Plattform gibt es schon. Sie können wie mit my-eBox Ihre
offizielle Kommunikation mit den Behörden verrichten lassen. Der FÖD Wirtschaft,
das LISS und der flämische Steuerdienst benutzen derzeit schon diese
Anwendung.
Sie finden zum Beispiel die Bestätigung der Hinterlegung des
Jahresabschlusses dort wieder. Zur Zeit geschieht dies noch auf Papier, doch ab
2022 geht dies nur noch über e-Box enterprise.
Mehr Informationen zur
Plattform finden Sie unter www.eboxenterprise.be.
Veröffentlichung
Die Anwendung wird auch eingerichtet im Hinblick auf eine raschere
Veröffentlichung.
In erster Instanz ermöglicht die BNB die Online-Bezahlung.
Weil in den meisten Fällen Ihr Buchhalter die verwaltungstechnische Seite der
Hinterlegung auf sich nimmt, ist in der neue Anwendung vorgesehen, dass der
Bevollmächtigte einen abgesicherten Link an seinen Mandanten schicken kann.
Auch die Kontonummer der Bilanzzentrale wird sich ändern.
Zusammen mit noch
einigen anderen Änderungen sorgt die einfachere Zahlung auch dafür, dass der
Jahresabschluss kurz nach der Annahme der Zahlung veröffentlicht werden kann.
Zudem können Sie mit der neuen App in Zukunft auch buchhalterische Daten im
Textformat herunterladen.
Zu hinterlegende Unterlagen
Es sah einige Zeit so aus, als würden bezüglich der gesetzlichen Modelle des
Jahresabschlusses auch Änderungen vorgenommen werden, doch das scheint derzeit
nicht mehr der Fall zu sein. Es gibt dennoch eine neue App für die Erstellung
und Hinterlegung von Jahresabschlüssen. Die heutigen Anwendungen werden durch
eine einzige ersetzt. Seit Ende September ist das Testumfeld für die
Filin-Anwendung verfügbar.
Das XBRL-Format, das Sie für Ihre Jahresabschlüsse benutzen müssen, wird durch
einen XBRL 2.1-Standard ersetzt. Das ehemalige XBRL-Format gilt nicht mehr ab
2022. Der neue Standard bietet den Vorteil, dass Sie die Unterlagen getrennt bei
der Bilanzzentrale vorlegen können. Konkret bedeutet dies, dass Sie den
Jahresabschluss zu einem Zeitpunkt und alle sonstigen Unterlagen zu einem
anderen Zeitpunkt unterbreiten können.
Die Bilanzzentrale teilt jedoch mit,
dass dies für eine aufgeteilte Hinterlegung die Ausnahme ist. Die vollständige
Hinterlegung bleibt nach wie vor die Regel.
PDF-Fassungen
Sie können einen Jahresabschluss in Form einer strukturierten Datei oder in Form
einer PDF-Datei hinterlegen. Die strukturierten Dateien (XBRL) werden bei der
Hinterlegung gewissen arithmetischen und logischen Kontrollen unterworfen, ein
wenig so wie im Falle von MwSt.-Erklärungen.
Für Jahresabschlüsse in Form
einer PDF funktionierte das nicht, so dass die Prüfung später erfolgen musste.
Dies konnte zur Veröffentlichung einer korrigierten Erklärung führen. Ab 1.
Januar 2022 werden ebenfalls Jahresabschlüsse in Form einer PDF-Datei der
rechnerischen und logischen Prüfung unterworfen, bevor sie angenommen werden.