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Ihr Rechtsanwalt zahlt für den von ihm verursachten Schaden

Ihr Rechtsanwalt zahlt für den von ihm verursachten Schaden

Auch der Anwalt, Buchhalter, Steuerberater... kann mal am Tor vorbeischießen. Ein verkehrter Rat, die schlechte Erfüllung einer Regel, Verspätungen... Es passiert uns allen mal. Doch der Unterschied ist, dass, wenn Ihr Berater daneben liegt, Sie in der Falle sitzen. Was dann?

Verpasste Chance

Herr X erwirbt eine Wohnung und zahlt darauf Registrierungsgebühren. Nach einiger Zeit scheint er einen höheren Satz und dementsprechend eine höhere Summe zahlen zu müssen. Er beauftragt seinen Anwalt mit einer Beschwerde, aber der verpasst die Einreichungsfirst für die Beschwerde.
Der Deutlichkeit halber: Wenn Ihr Bevollmächtigter die Frist für die Einreichung einer Klage verstreichen lässt, gibt es keine Möglichkeit mehr, eine erneute Beschwerde einzureichen. Das Stichdatum gilt immer als Verfallstag, mit Betonung auf „Fall“, wie beim Fall eines Fallbeils...

Anfang 2019 zieht Herr X mit einer Klage gegen den Anwalt vor Gericht. In der Praxis bedeutet das, dass der Anwalt Berufung einlegt aufgrund der zivilrechtlichen Haftpflicht. Anschließend wehrt die Versicherungsgesellschaft sich gegen die Forderung.

In erster Instanz verwirft ein Lütticher Richter die Forderung von Herrn X mit dem Argument, dass die Chance, mit einer Klage beim Fiskus Recht zu bekommen, nicht sehr hoch sei.
X geht in Berufung. Dann versucht die Versicherungsgesellschaft noch, die Annehmbarkeit der Berufung geltend zu machen. Im Juli 2021 ist das Lütticher Berufungsgericht mit seinem Urteil bereit.

Der steuerliche Fall

Der Gerichtshof, der sich mit der Sache befasst, geht auf die steuerliche Sache ein, derentwegen Beschwerde eingereicht wurde. Es handelt sich um ein Paar, X und Y, das eine Wohnung erwarb, um zusammenzuwohnen. Sie erhielten auf Anfrage einen niedrigeren Registrierungsgebührentarif wegen Eigenwohnung, doch mussten erst noch einige Umbauten durchgeführt werden. Als diese abgeschlossen waren, beschlossen X und Y, doch nicht zusammenzuwohnen, und verkaufte X seinen Anteil an der Wohnung an Y. Somit hatte X nicht mehr die Bewohnungspflicht erfüllt, und forderte der Fiskus hinzukommende Registrierungsgebühren von ihm.

Der Rechtsanwalt berät

X geht zu einem Anwalt, der ihm mit der Rechtsprechung davon überzeugt, dass es sich um höhere Gewalt handelt und die Gebührennachforderung entkräftet werden kann. X erteilt dem Anwalt den Auftrag, das Nötige zu tun, um Klage einzureichen. Als X nach einiger Zeit sich nach dem Stand der Dinge erkundigt, muss der Anwalt gestehen, dass er vergessen hatte, die Beschwerde einzureichen. Kurze Zeit später schickt der Anwalt eine Rechnung an X. X protestiert gegen die Rechnung, und so kommt die Sache ins Rollen.

Erfolgschancen

Im belgischen Recht unterscheidet man zwischen einer Mittelverpflichtung und einer Ergebnisverpflichtung. Wenn ein Anwalt oder Berater Sie beispielsweise in steuerlichen Sachen berät, ist dies eine Mittelverpflichtung: der Rechtsanwalt setzt alle nötigen Mittel ein, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Klappt das nicht, zum Beispiel weil der Fiskus eine negative Entscheidung trifft, kann dies nicht dem Rechtsanwalt angelastet werden.

Die ist anders bei der Abhandlung von administrativen Verpflichtungen wie der Einreichung einer Beschwerdeschrift. Hier verpflichtet der Rechtsanwalt sich zu einem Ergebnis, nämlich der rechtzeitigen Durchführung einer vereinbarten Handlung. Wenn der Rechtsanwalt dies unterlässt, ist dies sein Fehler, wie im vorliegenden Fall.

Bevor jedoch die Rede von irgendwelchen Schadensersatzansprüchen sein kann, muss festgelegt werden, ob er überhaupt ein Schaden vorliegt. Das ist die Essenz der Angelegenheit. Im vorliegenden Fall sagt die Versicherungsgesellschaft, X hätte nicht den Hauch einer Chance. Das Gericht untersucht unter anderem die Argumente des Anwaltes, die dieser X unterbreitet hat. Diese besagen, dass die Sache doch nicht von vornherein verloren war.

Das Gericht befindet auch, dass der Betrag der hinzukommenden Registrierungsgebühren auch der potentielle Schaden ist und dass die Erfolgschancen von X 50 % sind. Das Gericht gewährt daher eine Entschädigung in Höhe der Hälfte der geschuldeten Registrierungsgebühren.

Kein Verfahren in einem Verfahren

Es mag verwundern, dass das Gericht sich die Erfolgschancen ansieht und nicht auf die Frage, ob X Recht hat, reagiert. Es wäre denkbar (und in anderen Ländern geschieht das auch in der Tat), dass das Gericht oder der Gerichtshof den „Mischfall“ zum Grund behandelt und beurteilt. In einer derartigen Situation erhält man ein Alles-oder-nichts-Urteil. Im belgischen Recht geschieht dies also nicht: der Gerichtshof muss die Erfolgschancen des Mischfalles beurteilen. Schlussendlich wird dann eine Art salomonisches Urteil gesprochen, bei dem jeder zur Hälfte Recht bekommt.

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