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Elektrizität tanken auf Kosten des Arbeitgebers

Elektrizität tanken auf Kosten des Arbeitgebers

Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden für einen Vorteil aller Art besteuert. Dieser Vorteil basiert auf dem Katalogwert des betreffenden Fahrzeuges. Wenn der Arbeitgeber dann auch noch eine Tankkarte gibt, hat dies Auswirkungen auf diesen Vorteil. Doch wie steht es damit, wenn der Arbeitnehmer Elektrizität auf Kosten des Arbeitgebers tankt?

Fossiler Kraftstoff

Bei den üblichen Firmenwagen mit Diesel- oder Benzinmotor hängt der Vorteil aller Art vom Katalogwert, von den CO2-Emissionen und vom Alter des Fahrzeuges ab. Der Umstand, dass eventuell eine Tankkarte mitgegeben wird, wirkt sich nicht auf den Betrag des Vorteils aller Art aus. Bei den hohen Kraftstoffpreise ist dies ein nicht zu unterschätzender Zusatzvorteil.

Dennoch gibt es einen Unterschied zwischen „mit“ und „ohne“ Tankkarte: abzugsfähige Kosten bezüglich der Firmenwagen sind für Unternehmen noch begrenzt abzugsfähig. Für Firmenwagen ist hinzu noch festgelegt, dass der Arbeitgeber auf eine „abgelehnte Ausgabe“ in Höhe von 17 % des Vorteils besteuert wird. Kraftstoffkosten in Verbindung mit dem privaten Gebrauch eines Fahrzeugs sind im Prinzip eine abgelehnte Ausgabe in Höhe von 40%.

Dabei muss sich stets vor Augen gehalten werden, dass es nur einen Vorteil und somit einen begrenzten Abzug gibt, wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen zu Privatzwecken benutzt. Sie denken natürlich in erster Instanz an die wirklichen privaten Fahrten wie die Kinder zur Schule fahren oder Wochenendausflüge mit der ganzen Familie. Doch auch der Arbeitsverkehr des Arbeitnehmers ist für den Arbeitgeber kein Kostenfaktor (für den Arbeitnehmer schon). Auch wenn der Arbeitnehmer nur Fahrten zum und vom Arbeitsplatz macht, gibt es einen steuerlichen Vorteil. 

Elektrizität

Unlängst wurde der Minister zu den steuerlichen Auswirkungen des Tankens von elektrischen Firmenwagen auf Kosten des Arbeitgebers befragt.
Der Minister unterscheidet verschiedene Möglichkeiten:

Elektrizität tanken beim Unternehmen
Eine erste Möglichkeit ist, dass der Arbeitnehmer Strom an den Ladesäulen des Unternehmens aufnimmt. Dies bringt nach den Worten des Ministers keinen zusätzlichen Vorteil. Das Gesetz über die grüne Mobilität, das zurzeit noch vorbereitet wird, sieht außerdem bedeutende Anreize für die Installation dergleichen Ladestationen vor.

„Tankkarte“ für das Elektrizitätstanken
Es ist auch denkbar, dass Sie dem Arbeitnehmer eine Karte reichen, mit der er Strom an öffentlichen Stationen laden kann. Auch in diesem Fall ist nicht die Rede von einem Vorteil.

Zuhause tanke an der eigenen Ladestation
Wenn der Arbeitnehmer eine Ladestation zuhause hat, lädt er das Fahrzeug auf eigene Kosten. Wir können uns vorstellen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dafür entschädigt. Diese Entschädigung wird als ein Vorteil aller Art betrachtet und ist prinzipiell vollständig steuerbar.

Die einzige Ausnahme dazu ist, wenn das Elektrofahrzeug ausschließlich für dienstliche Fahrten benutzt wird, also nicht für private Fahrten und ebenfalls nicht für den Arbeitsverkehr.

Eventuell kann pro rata berechnet werden: Wenn Sie beweisen können, wie viele Kilometer Sie dienstlich fahren und wie viele sonstige Kilometer Sie zurücklegen, können Sie für Dienstfahrten eine Freistellung erhalten.

Zuhause an der Ladestation des Arbeitgebers tanken
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Ladestation vom Arbeitgeber installiert wurde. In dem Fall ist es möglich, dass das Laden keinen zusätzlichen Vorteil bringt. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: die Ladestation teilt dem Arbeitgeber den Elektrizitätsverbrauch mit, und die Firmenwagenpolitik sieht eine Erstattung der Ladevorgänge vor.

Abgelehnte Ausgaben

Elektrizität ist auch Kraftstoff, und deshalb bewirkt die „zur Verfügung gestellte“ Elektrizität für den Betrieb des Firmenfahrzeuges genau wie bei den herkömmlicheren Kraftstoffen eine abgelehnte Ausgabe in Höhe von 40 % der Kraftstoffkosten.

Der Minister verdeutlich ferner, dass nicht die Absicht besteht, den Betrag des Vorteils pauschal neu zu bewerten.

Das ist aber nicht so absurd. Der Verbrauch von Elektrizität besitzt eine ganz andere Dynamik als der Verbrauch klassischer Kraftstoffe. Intelligente Ladestationen ermöglichen dem Arbeitnehmer das Laden des Wagens, wenn ökologisch sinnvoll ist, zum Beispiel bei Sonne. Außerdem kann die geladene Autobatterie auch als Batterie zur Senkung des Elektrizitätsverbrauchs des Haushaltes verwendet werden. Es ist dann überhaupt nicht schlechter Wille des Arbeitnehmers, sondern es geht um intelligente Stationen und Batterien, die Strom dann suchen und speichern, sobald er zur Verfügung steht.

Das System, das der Minister vorschlägt, ist als nur dann möglich, wenn die Ladestation nicht allzu intelligent ist. 

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