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Indexierte Personensteuerbeträge für die Veranlagungsjahre 2021 und 2022

Indexierte Personensteuerbeträge für die Veranlagungsjahre 2021 und 2022

In dieser Übersicht der wichtigsten indexierten Beträge der Personensteuer finden Sie lediglich die föderalen Beträge wieder. Steuerminderungen und dergleichen, deren Betrag von den Regionen festgelegt wird, sind nicht in dieser Übersicht aufgenommen.

Im Folgenden stehen die Beträge für das Veranlagungsjahr 2022, d.h. für Ihre Einkünfte dieses Jahres (2021). Hinter jedem Betrag finden Sie zwischen Klammern den indexierten Betrag des Veranlagungsjahres 2021 (Einkommen von 2020) wieder. Ende 2020 fror die Regierung die Indexierung einer Reihe Beträge ein, häufig Steuerherabsetzungen.

Steuerbefreiter Betrag und Familienstand

1. Steuerbefreiter Betrag und erhöhter steuerbefreiter Betrag
• Steuerfreier Betrag: 9.050 Euro (8.990 Euro)
• Erhöhung des steuerfreien Betrages für Steuerpflichtige mit Behinderung: 1.650 Euro (1.630 Euro)

2. Personen zu Lasten

• Erhöhung des steuerfreien Betrages für Personen zu Lasten
- ein Kind: 1.650 Euro (1.630 Euro)  
- zwei Kinder: 4.240 Euro (4.210 Euro)  
- drei Kinder: 9.500 Euro (9.430 Euro) 
- vier Kinder: 15.360 Euro (15.250 Euro) 
- mehr als vier Kinder (Zuschlag pro Kind): 5.860 Euro (5.820 Euro)

• Hinzukommender Zuschlag für Kinder unter drei Jahren (für die keine Ausgaben für Aufsicht in Abzug gebracht werden): 610 Euro (610 Euro)
• Für jede andere Person zu Lasten: 1.650 Euro (1.630 Euro)
• Erhöhung des steuerfreien Betrages Alleinerziehender mit Kindern: 1.650 Euro (1.630 Euro)

• Höchstbetrag eigener Nettoexistenzmittel (Kind zu Lasten):
- Normaler Betrag: 3.410 Euro (3.380 Euro) 
- erhöhter Betrag für Kind von Alleinerziehenden: 4.920 Euro (4.880 Euro) 
- erhöhter Betrag für Kind mit Behinderung von Alleinerziehenden: 6.240 Euro (6.200 Euro) 
- Unterhaltsgeld, das nicht zu den Existenzmitteln zählt: 3.410 Euro (3.380 Euro)
- Besoldung Studentenjob, die nicht zu den Existenzmitteln zählt: 2.840 Euro (2.820 Euro) 

3. Ehequotient und mitarbeitender Ehepartner
• Ehequotient: 11.170 Euro (11.090 Euro) 
• Höchsteinkommen mitarbeitender Ehepartner aus eigener Berufstätigkeit: 14.510 Euro (14.400 Euro) 

Höchstbetrag der pauschalten Berufskosten

Arbeitnehmer und Selbständige mit Gewinnen: 4.920 Euro (4.880 Euro)
Selbständige mit Einkommen und mitarbeitender Ehepartner: 4.320 Euro (4.290 Euro)
Betriebsleiter: 2.590 Euro (2.580 Euro)

Steuerteilbeträge Veranlagungsjahr 2022

25 % auf den Teilbetrag bis 13.540 Euro (13.440 Euro)
40 % auf den Teilbetrag bis 23.900 Euro (23.720 Euro)
45 % auf den Teilbetrag bis 41.360 Euro (41.060 Euro)
50 % auf den Teilbetrag über 41.360 Euro (41.060 Euro)

Nicht indexierte Beträge

Die Befreiung für Mahlzeitengutscheine, Ökoschecks, AA-Schecks und Kulturgutscheine.

Die Kilometerpauschale von 0,15 Euro für den Wohn-Arbeitsverkehr.

Die maximalen Betriebsleiterbesoldungen eines Studenten-Selbständigen.

Die Höchstbeträge des Tax Shelters für Starter und Wachstumsunternehmen.

Die Schwellenbeträge für bescheidene Wohnung für die Quellensteuerherabsetzung.

Der Schwellenbetrag des Steuerkredits in der Personensteuer.

Indexierungsstopp

Daneben gilt für eine ganze Reihe Ausgaben ein Indexierungsstopp. Es geht unter anderem um die Befreiung für empfangene Dividenden und für Spareinlagen sowie um die Steuerherabsetzung auf Geschenke.

Die Steuerherabsetzung für das Pensionssparen wurde wieder einmal indexiert. Für Ihr Pensionssparen im Jahre 2020 gelten als Schwellenbeträge 990 Euro (für die Steuerherabsetzung um 30%) und 1.270 Euro (für die Steuerherabsetzung um 25%). Dies sind ebenfalls die Höchstbeträge für das Pensionssparen im Jahre 2021.

Der Indexierungsstopp läuft bis um Veranlagungsjahr 2024 (Einkommen 2023). Danach werden diese Beträge erneut indexgebunden (aber dann ausgehend von den Einkommen von 2023 und nicht 2020).

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