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Neues Besteuerungssystem für Wohnungen im Ausland

Neues Besteuerungssystem für Wohnungen im Ausland

Nach zwei europäischen Urteilen hat Belgien das Besteuerungssystem für Immobilien im Ausland abgeändert. Sie müssen demnach bis Ende 2021 über eine besondere Erklärung die Höhe des Einkommens aus diesen Immobilien im Ausland bestimmen. Anschließend müssen Sie darauf - vielleicht - Steuern entrichten.

Bis 2020

Belgien wurde vom Europäischen Gerichtshof im Jahre 2020 erneut verurteilt, weil Belgien Immobilien im Ausland höher als Immobilien im Inland besteuert. Dies hat insbesondere mit der Bestimmung des Einkommens aus einer solchen Immobilie zu tun.

Für Immobilien in Belgien wird das jährliche Einkommen ausgehend von den Normen von 1975 geschätzt. Der Wert der Immobilie spielt zwar dabei eine Rolle, ist aber bestimmt nicht entscheidend. Wenn Sie heute ein neues Gebäude errichten, wird das steuerbare Einkommen ausgehend vom Mietwert des Gebäudes im Jahre... 1975 veranschlagt (natürlich unter Berücksichtigung der Indexveränderungen).

Bei Immobilien im Ausland wird untersucht, wie es um die tatsächliche Miete oder den realen Mietwert steht. Der ist in der Praxis beträchtlich höher.

Belgien war nach den Urteilen also verpflichtet, Immobilien in Belgien und im Ausland gleichermaßen zu behandeln.

Ab 2021...

Ab 2021 wird der Wert des Einkommens aus Immobilien im Ausland folglich anhand der Normen für Immobilien, die sich in Belgien befinden, bestimmt. Ein ausländisches Katastereinkommen also. Dies gilt nur für belgische Einwohner und Quellensteuerpflichtige (wie V.o.E.) mit dinglichem Recht auf eine Immobilie im Ausland.
Dingliche Rechte sind Eigentum, Erbpacht, Baulichkeiten und Nutznießung.
Es wird folglich kein ausländisches Katastereinkommen aus Immobilien von Gesellschaften berücksichtigt, da diese ohnehin darauf nicht besteuert werden.

Das ausländische Katastereinkommen

Die Regeln der Festlegung des Katastereinkommens ändern sich und finden fortan auch Anwendung auf Immobilien, die im Ausland liegen. Das Katastereinkommen wird in den drei nachstehenden Schritten ermittelt.

Schritt 1: Die Verwaltung sieht sich den „normalen Nettomietwert“ am 1. Januar 1975 des Gebäudes oder einer „passenden Referenzparzelle“ an. Scheitert dies, wird zum Schritt 2 übergegangen.

Schritt 2: Die Verwaltung berechnet 5,3 % auf den normalen Verkaufswert der Parzelle am 1. Januar 1975. Scheitert dies auch (und das ist neu), wird zum Schritt 3 übergegangen.

Schritt 3: Die Verwaltung geht vom derzeitigen normalen Verkaufswert aus, geteilt durch einen jährlich zu ermittelnden „Korrekturfaktor“ und multipliziert mit 5,3 %. Für das Jahr 2020 beträgt der Korrekturfaktor 15,036 und für 2021: 15,018%.
Es gibt also zwei Neuheiten: erstens die Art und Weise der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage von Immobilien im Ausland und zweitens die Einführung des besagten Korrekturfaktors, ebenfalls neu für Immobilien, die sich in Belgien befinden.

Erklärungsverpflichtung

Fortan sind Sie ferner dazu verpflichtet, innerhalb von vier (4) Monaten jedweden „Erwerb“ und jede „Veräußerung“ eines dinglichen Rechtes auf eine Immobilie im Ausland zu deklarieren.

Wer am 31.12.2020 eine Immobilie im Ausland besaß, kann (vielleicht) ab Juni seine Erklärung über MyMinfin einreichen.
Wenn Sie ein Haus im Ausland bauen oder umbauen, ist es so wie mit Gebäuden in Belgien. Es besteht eine Erklärungspflicht (über den Nutzungsbeginn und das Ende der Arbeiten). Für diese Erklärung haben Sie lediglich 30 Tage Zeit.

Es sind strenge Strafen für die Unterlassung der Erklärung vorgesehen: die Verwaltungsstrafe beträgt mindestens 250 und höchstens 3.000 Euro. Nicht allein ist dieses Strafgeld neu für Immobilien im Ausland, sondern sie ist ebenfalls bei weitem höher als das Strafgeld bei einer unterlassenen Erklärung eines Neubaus oder Umbaus einer Immobilie in Belgien.

Aber darf Belgien dennoch Steuern erheben?

Sie fragen sich zu Recht, ob Einkünfte aus Immobilien im Ausland überhaupt in Belgien steuerbar sind. Die Antwort lautet: in den meisten Fällen nicht. Die Verträge, die Belgien zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen geschlossen hat, sehen immer vor, dass die Steuer auf Immobilien immer demjenigen Land, in dem die Immobilie sich befindet, zukommt.

Dennoch ist die neue Regelung wichtig. Belgien darf zwar keine Steuern mehr auf Einkünfte aus Immobilien im Ausland erheben, darf hingegen bei der Bestimmung des Steuersatzes für Ihre Einkommenssteuer diese berücksichtigen. Durch die Erhöhung Ihres Auslandseinkommens werden Sie praktisch mehr Steuern auf die Gesamtheit Ihrer Einkommen entrichten.

Diese Neuheiten treten ab diesem Jahr in Kraft. Wer in den vergangenen Jahre eine Immobilie erklärte, wird in den kommenden Monaten ein Schreiben der Steuerverwaltung mit eingehenden Erläuterungen erhalten. Die erste Erklärung ist in der Erklärung für 2022 fällig.

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