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Konkursreform... für’s erste

Konkursreform... für's erste

Bis zu zweimal beschloss die Regierung, Konkurse über ein sogenanntes Moratorium zu blockieren. Gläubiger konnten ihre Forderung nicht geltend machen, indem sie den Schuldner den Konkurs erklärten. Das zweite Moratorium endete am 31. Januar 2021. Die Regierung hat jetzt ein Gesetz, mit dem die gesamte Prozedur reformiert wird.

Flexiblere gerichtliche Umstrukturierung

Das Moratorium kommt nicht wieder. Es wird (zeitweilig) ersetzt durch einen flexibleren Zugang zur gerichtlichen Umstrukturierung. Diese Flexibilisierung kommt vor allem in einem weniger strikten Verfahren zum Ausdruck.

Ein gerichtlicher Vergleich könnte man als Vergleich zwischen dem Unternehmen in Schwierigkeiten und den Gläubigern umschreiben. Der Vergleich muss von einem Insolvenzrichter genehmigt werden.

Im Prinzip muss die Akte für einen gerichtlichen Vergleich vollständig sein, bevor sie hinterlegt werden kann. Wenn bestimmte Belege fehlen, wird der Antrag verworfen. Dies hat sich jetzt geändert: Der Antragsteller hat die Möglichkeit, seine Akte zu vervollständigen. Dies ist eine zeitweilige Maßnahme bis 30. Juni 2021. Diese Frist kann von der Regierung verlängert werden. Die vormalige Frist von vier (4) Monaten, die ein Berichterstatter für seine Ermittlungen hatte, wird ebenfalls zeitweilig auf acht (8) Monate verlängert.

Vorbereitender Vergleich

Ganz neu ist die Möglichkeit eines vorbereitenden Vergleichs, auch bekannt unter dem englischen Begriff „pre-packaged insolvency” oder einfach “pre-pack”. In der angelsächsischen Geschäftswelt wird dieser Begriff für geheime Insolvenzregelungen verwendet.

Was bedeutet dies im belgischen Recht?
Wir können es beschreiben als gütliche Einigung oder außergerichtliche Vorbereitung eines Sanierungsplanes. Der Vergleich mit dem Gläubiger kommt ohne einen Aufschub der Vollstreckungsrechtsmittel zustande. Es ist hingegen von Anfang an einen gerichtlichen Bevollmächtigten mit dabei, so dass der Vergleich rasch zur Homologierung des Sanierungsplanes führen kann.
Mit diesem vorbereitenden (bzw. geheimen) Vergleich vermeidet man den großen Nachteil des normalen gerichtlichen Vergleichs: den Imageschaden. Bei einem gerichtlichen Vergleich beginnt das Verfahren sofort mit einer Anzeige im belgischen Staatsblatt. Mit einem „pre-pack“ entfällt die Bekanntmachung des Umstandes, dass das Unternehmen Probleme hat, wie bei der Bekanntmachung des Sanierungsplanes (der zu dem Zeitpunkt noch vom Gericht homologiert werden muss).
Gleichzeitig kann - sobald ein Vergleich besteht - den Zeitraum des Aufschubs kurz halten. Dies wirkt sich günstig auf den Arbeitsaufwand der Körperschaftsgerichtsbarkeiten aus.

Es wird wie beim Verfahren im Hinblick auf einen gerichtlichen Vergleich verlangt, dass der Fortbestand des Unternehmens „sofort oder kurzfristig“ in Gefahr ist, d.h. der Gläubiger kann recht zeitnah von diesem Pre-Pack-Verfahren zu einem gerichtlichen Vergleich umschalten (mit als hauptsächlichster Folgen den Aufschub der Forderungen). Deshalb wird neben dem gerichtlichen Bevollmächtigten auch ein abgeordneter Richter designiert.

Wenn der Sanierungsplan wahrscheinlich genehmigt wird (und dann braucht es keinen Vergleich mehr), kann der Gerichtsvorsitzende den Plan dem Gericht unterbreiten, das dann das gerichtliche Sanierungsverfahren per kollektiven Vergleich für eröffnet erklärt und in dem Fall auch rasch abwickeln kann.
Auch diese Maßnahme ist befristet... bis auf den 30. Juni 2021. Ab dann besteht diese Gesetzgebung nicht mehr. Die Regierung kann die Maßnahme verlängern (was sehr wahrscheinlich ist). Viele Berater hoffen aber, dass der Pre-Pack definitiv ins belgische Recht aufgenommen wird.

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