< Zurück zur Übersicht

Belege ins UBO-Register hochladen: noch Zeit bis 31. August

Belege ins UBO-Register hochladen: noch Zeit bis 31. August

2017 wurde in Belgien genauso wie in allen anderen EU-Ländern das UBO-Register (Ultimate Beneficial Owner) eingeführt. Somit müssen Sie seit 30. September 2019 gewisse Auskünfte über den letztendlichen Begünstigten veröffentlichen. Am 1. Oktober 2020 wurde ein Königlicher Erlass mit zusätzlichen Anforderungen an die Qualität der Auskünfte veröffentlicht. Die Frist laut diesem Erlass wurde vom 30. April auf den 31. August 2021 verschoben.

Ziel des UBO

Das Ziel der UBO-Gesetzgebung besteht in der Prüfung, wer hinter einer Gesellschaft sitzt, im Rahmen der Geldwäschegesetzgebung. Die Benutzung von Scheingesellschaften soll damit unterbunden werden.

Das Regelwerk wurde 2020 leicht abgeändert. Eine der Angleichungen bezog sich auf die Pflicht der Informationspflichtigen, die ein Trust, eine Treuhand oder ähnliche Rechtskonstrukte sind, “jede Unterlage beizubringen, die beweist, dass die Informationen im Register ausreichend, akkurat und aktuell sind”. Der Beweggrund ist die Gewährleistung eines effizienten Zugangs von Befugten zum Register. Der Informationspflichtige hatte bis 30. April 2021 Zeit, solche Belege ins System zu integrieren.

Aufschub

Der FÖD Finanzen teilte Anfang April mit, dass die Frist auf den 31. August 2021 aufgeschoben wurde, und zwar aus den beiden nachstehenden Gründen.

Erstens beinhalteten die FAQ, die Sie auf der Webseite des Finanzministeriums (https://financien.belgium.be/nl/E-services/Ubo-register) finden, einige Unklarheiten, unter anderem zur Beschreibung des Begriffs „Begünstigter“ in einigen Sonderfällen und bezüglich der Einheiten, die nicht UBO-pflichtig sind. Es wird ferner auch verdeutlicht, welche Auskünfte für alle Benutzer sichtbar sein sollen (für den größten Teil der Informationen muss nachgewiesen werden, dass ein Interesse an der Einsichtnahme in die betreffenden Informationen besteht).

Zweitens wird die Anwendung auch benutzerfreundlicher gestaltet. Es wird nun einfacher, Unterlagen hinzuzufügen, unter anderem durch beispielsweise eine Direktverbindung mit Veröffentlichungen im Belgischen Staatsblatt. Die Datenbank wird ferner gekoppelt an die Datenbank eStox” (das elektronische Teilhaberregister des Notarenfachverbandes) und an die Datenbank des ITAA (Institute for Tax Advisors and Accountants). Dadurch wird es möglich, elektronische Teilhaberverzeichnisse mit dem UBO-Register zu verlinken.

Ab dem 1. September 2021 sind Sanktionen für die juristischen Einheiten (Gesellschaften und Vereinigungen), die die verlangten Informationen nicht ins Register hochgeladen haben, möglich.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung