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Steuersenkungen: es gibt genügende Möglichkeiten

Steuersenkungen: es gibt genügende Möglichkeiten

Die verschiedenen Regierungen des Landes bieten uns verschiedene Steuersenkungen für bestimmte Ausgaben an. Die Liste ist recht lang... und ist im Zuge der Coronakrise noch ein Stück länger geworden.

Föderale Steuersenkungen

Sie erhalten eine Abrechnung, aber in Wirklichkeit zahlen Sie Steuern zum Teil an den Föderalstaat und teils an die Verwaltung Ihrer Region. Beide Verwaltungen bieten Steuersenkungen für Ausgaben, die für beide wichtig sind.

Unter den föderalen Steuersenkungen finden wir die Klassiker wieder, z.B. das Langzeitsparen (Steuersenkungen auf Pensionssparen und Lebensversicherungen), Geschenke, Spenden, Kinderaufsicht... was ist daran neu?

Der Umfang der Steuersenkung wird grundsätzlich einmal jährlich den Lebenshaltungskosten angepasst. Ende letzten Jahres wurde für eine Reihe dieser Steuersenkungen diese Indexanbindung eingefroren. Der Indexstopp wurde um ein Jahr ausgesetzt für Pensionssparen, weil diese Maßnahme erst gegen Ende des Jahres getroffen wurde und die Sparer eigentlich ihren Sparplan auf den neuen Betrag abgestimmt hatten. Konkret: 2020 konnten Sie bis 990 Euro Pensionssparen. Dafür erhielten Sie dann eine Steuersenkung in Höhe von 30 %. Sie konnten auch mehr sparen (bis 1.270 Euro), doch dann beträgt die Steuersenkung lediglich 25 %. Achtung: Wenn Sie 1.000 Euro Pensionssparen vorsehen, ist die Steuersenkung auf diesen Beitrag 25 % (= 250 Euro), während Sie bei nur 990 Euro Pensionssparen 30 % (= 297 Euro) sparen. In den kommenden Jahren werden diese Beträge sich nicht ändern.

Für Spenden wurde die Steuersenkung stark erhöht. Spenden im Jahre 2020 verleihen Anrecht auf eine Steuerherabsetzung von 60 % (anstelle der üblichen 45 %). Sie haben erst dann Anrecht auf eine solche Steuersenkung, wenn die Spende mindestens 40 Euro beträgt. Prinzipiell muss es eine Geldschenkung sein, doch auch diesbezüglich gab es für 2020 eine (recht komplexe) Flexibilisierung: Schenkten Sie medizinisches Material oder Rechner, erhalten Sie eine flotte Steuerherabsetzung, doch mussten Sie dennoch ganz genau die Einschränkungen und Bedingungen im Auge behalten.
Die flexiblere Regelung und der angehobene Satz sind befristet und gelten nicht mehr 2021.

Die Steuerherabsetzung für Ausgaben für die Kinderaufsicht wurde 2020 auf 13 Euro pro Tag und Kind erhöht (vorher 11,20 Euro), ab dem Jahre 2021 bis auf 13,70 Euro. Vergessen Sie nicht, diese Begrenzung selbst vorzunehmen. Zudem gelten die Herabsetzungen fortan für Kinder bis 14 Jahren (früher noch bis 12 Jahren).
Im Prinzip bekommen Sie die Senkung erst, wenn die Aufsicht in der Tat stattfand. Für die Zeit der Coronakrise wird davon abgewichen: Buchten und bezahlten Sie Kinderaufsicht und reichte letztere nicht in der Krise aus (z.B. Ferienlager), erhielten Sie dennoch die Steuersenkung, unter der Bedingung, dass Sie Ihr Geld natürlich nicht zurückgefordert haben.

Schließlich gibt es noch die Steuerherabsetzung für Corona-Anteile: Wenn Sie 2020 neue Anteile an einem KMU erwarben, das einen ernsten Umsatzrückgang infolge der Pandemie erfuhrt, hatten Sie Anrecht - bei Erfüllung einer Reihe Bedingungen - auf eine Steuerherabsetzung von 20 %. Die Investition darf sich nicht auf mehr als 100.000 Euro belaufen (Die Gesellschaft darf nicht mehr als 250.000 Euro in Form dieser neuen Anteile emittieren), und Ihre Beteiligung an der Gesellschaft darf nicht über 30 % liegen. Diese Maßnahme wurde zudem zeitweilig verlängert.

Regionale Steuerherabsetzungen und Steuerkredite

Auch von den Regionen gibt es Steuerherabsetzungen. Die Regionen sind z.B. befugt für die Steuerherabsetzung für die erste Wohnung, doch viel bleibt von dieser Steuerherabsetzung nicht mehr übrig.

Die Steuerherabsetzung für Dienstleistungsgutscheine ist auch eine Angelegenheit der Region.
In der Flämischen Region erhalten Sie beim Kauf dieser Gutscheine lediglich noch eine Steuerherabsetzung von 20 % (anstelle 30 % im Jahre 2019), während der Höchstbetrag der Gutscheine auf 1.520 Euro begrenzt ist.
In der Region Brüssel-Hauptstadt beläuft die Steuerherabsetzung sich schon eine Zeit lang auf 15 % (bei einem Höchstbetrag von ebenfalls 1.520 Euro).
Wallonien wendet eine andere Berechnung an. Die Steuerherabsetzung beträgt 30 %, doch lediglich für die ersten 150 Dienstleistungsschecks. Nach einer komplizierten Berechnung ergibt sich eine Steuerherabsetzung von 0,90 Euro pro Gutschein.

Neben „Steuerherabsetzungen“ gewähren die Regionen ferner „Steuerkredite“. Steuerkredite werden im Prinzip zurückgezahlt, wenn der Betrag der geschuldeten Steuern unzureichend ist.
In der Flämischen Region gab es ein Win-Win-Darlehen mit einem Steuerkredit von 2,5 % auf Darlehen, die Sie einem Unternehmen mit Sitz in der Flämischen Region gewährten. Im Jahre 2020 kam noch der Freundschaftsanteil oder das Win-Win-Kapital hinzu. Der Freundschaftsanteil ist eine Steuerkredit von 2,5 % während 5 Jahren, wenn Sie in Anteilen eines flämischen KMU anlegten. Der Höchstbetrag der Anlage ist 75.000 Euro. Weil die Maßnahme erst offiziell am 23. Dezember 2020 bekanntgemacht wurde, werden kaum viele Steuerpflichtige diese im Jahre 2020 noch anwenden. Für die Erklärung des darauffolgenden Jahres können in dem Zusammenhang noch Steuern gespart werden.

Wallonien kennt seit 2017 eine Art Win-Win-Darlehen (Anschubdarlehen). Es wurden einige Änderungen vorgenommen, doch auch diese gelten erst ab 1. Januar 2021. Sie wirken sich daher erst auf die Erklärung des darauffolgenden Jahres aus. In groben Zügen ist das Prinzip dasselbe wie das des flämischen Win-Win-Darlehens, bei dem ein Steuerkredit von 4 % in den vier ersten Jahren gewährt wird. Anschließend fällt der Steuerkredit auf 2,5 %. Der Höchstbetrag, den Sie auf diese Weise investieren können, ist 50.000 Euro, wurde aber für 2021 auf 125.000 Euro angehoben.

2020 folgte die Region Brüssel-Hauptstad mit dem sogenannten Proxi-Darlehen. Die Maßnahme gilt seit 15. Oktober 2020. Auch hier gibt es einen Steuerkredit (in Höhe von 4 % in den drei ersten Jahren, dann 2,5%) für Darlehen zugunsten von KMU in der Region. Der Höchstbetrag ist im Prinzip 50.000 Euro je Kreditgeber, jedoch für 2020 und 2021 bereits 75.000 Euro.

Personensteuererklärung

Beim Pensionssparen müssen Sie selbst wählen, auf welchen Betrag Sie eine Steuersenkung wünschen. Für die Aufsicht und Betreuung von Kindern müssen Sie den genauen Betrag selbst festlegen, bevor Sie die Erklärung ausfüllen. Und auch für die regionalen Steuerherabsetzungen und Steuerkredite müssen Sie eigenhändig die einschlägigen Beträge eintragen.

Die Einreichungsfristen sind einige Zeit schon bekannt, doch teilen wir sie dennoch hier mit. Erklärungen auf Papier müssen bis spätestens den 30. Juni 2021 eingereicht werden. Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin (Tax-on-web) einreichen, müssen Sie dies bis spätestens 15. Juli 2021 tun.
Wenn Sie einen Bevollmächtigen heranziehen, haben Sie bis 21. Oktober 2021 Zeit, um Ihre Erklärung einzureichen.

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